

Welche Punkte sind zu berücksichtigen, wenn ein Kind gebucht werden soll?
Wir als Euer Management benötigen, bevor Kinder einen Job antreten dürfen, folgende Unterschriften/Stempel auf einem Vordruck zur Anmeldung der Beschäftigung:
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beide Sorgeberechtigte
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Schule
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Arzt
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Jugendamt
Bitte sendet uns den unterzeichneten Laufzettel zur Drehgenehmigung, der auch als Unbedenklichkeitsbestätigung bezeichnet wird,
per E-Mail zu.
Die Unterschriften müssen regelmäßig und bestenfalls unaufgefordert aktualisiert werden.
Gemöß dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist Kinderarbeit verboten!
Damit Kinder trotzdem beschäftigt werden dürfen, muss der Auftraggeber im Vorfeld und vor allem rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung zur Beschäftigung einholen.
Übrigens erhaltet ihr das Formular für den Laufzettel direkt von uns.
Bitte beachten:
Nur mit mithilfe dieser Anlage können die Produktionen die jeweiligen Kinderdarsteller:innen beim Amt für einen Drehtermin oder eine Fotoproduktion anmelden.
In der Regel sollte der aktuelle Laufzettel spätestens zur Shortlist (engere Vorauswahl vom jeweiligen Kunden für eine anstehende Produktion) vorliegen und nur noch der Stempel vom Jugendamt (für das jeweilige Projekt) eingeholt werden.
Der Stempel vom Arzt gilt in der Regel für drei Monate.
Beim Jugendamt solltet ihr vorab schon mal in Erfahrung bringen, wie lange die Bearbeitungszeit dort dauert, da die meisten Jobs eher ohne großen Vorlauf gebucht werden und man so Zeitdruck vermeidet.
ACHTUNG:
Es gibt keine Genehmigungen mehr für ein Jahr -- diese wurden bundesweit abgeschafft!
Wie lange dürfen Kinder am Set sein?
0-2 Jahre: Bis zum Alter von drei Jahren ist weder ein Laufzettel noch eine Drehgenehmigung nötig.
3-5 Jahre: 3 Std. am Set
6-15 Jahre: 5 Std. am Set
Was passiert mit meinen Fotos?
Erhalten wir eine Anfrage, prüfen wir zunächst wer anfragt und worum es sich bei dem Job handelt.
Im Anschluss stellen wir kuratierte Vorschläge für den potentiellen Auftraggeber zusammen und verschicken die digitalen Composites.
Beim Castingprozess begleiten wir den Kunden bei der Auswahl mit unseren persönlichen Einschätzungen, sind aber nicht in die
finale Entscheidung involviert.
Ist ein(e) Management/Vertretung durch mehrere Agenturen möglich?
Wir vermitteln unsere Darsteller:innen exklusiv -- auch für Werbecastings.
Daher ist es bei uns nicht möglich, von mehreren Agenturen (einschl. Komparsen-Agenturen) gleichzeitig vertreten zu werden!
Dies hätte zur Folge, dass Kinderschauspieler:innen von mehreren Agenturen für ein und dasselbe Projekt vorgeschlagen werden,
was bei den Caster:innen Verwirrung stiftet und das Vertrauen in unsere Agentur nachhaltig beeinträchtigt.
Wir wollen unsere Arbeit im Netz und in den sozialen Medien selbst vermarkten.
Hier finden Filmstudierende nützliche Infos
Geschätzte Studierende der Filmakademien,
wir fördern mit Begeisterung kontinuierlich Vorhaben von Filmschaffenden an den Filmhochschulen.
Bitte beachtet dabei folgende Punkte:
Nach einem oft zeitaufwendigen Auswahlprozess erhalten wir für unsere Kinderschauspieler:innen oftmals einen Vertrag,
für eine sog. ehrenamtliche oder unbezahlte Mitwirkung.
Diese Vereinbarungen lehnen wir für gewöhnlich ab -- eine freiwillige, uneigennützige Mitarbeit würde man eigenständig erbringen,
was hier nicht erfüllt ist.
Wir bitten darum, uns schon in der Anfrage schriftlich zu informieren, wie sie den Vertrag gestalten wollen.
Wir brauchen Angaben zu Aufwandsentschädigung, deutschem Mindestlohn, Rückstellung und erfolgsabhängiger Beteiligung.
Die Unterstützung von studentischen Filmproduktionen ist ebenfalls mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden,
den wir nicht unseren Darsteller:innen verrechnen können, auch nicht, wenn der deutsche Mindestlohn entrichtet wird.
Deshalb stellen wir für jede Vermittlung einer Rolle eine Gebühr von 100,00€ plus 19% MwSt in Rechnung.
Die Anerkennung dessen ist bereits in der jeweiligen schriftlichen Anfrage erforderlich.